Einkaufen im Internet - Verkaufen im Internet
Verkaufen im Internet: Die schöne Handelswelt
Kann man als Internet-Verkäufer reich werden? Angebot und Nachfrage müssen schon stimmen. "Der 17. Dezember 2007 war der Rekordtag für Amazon.de: Über 880.000 Produkte wurden an diesem Tag bestellt – mehr als zehn Artikel pro Sekunde", vermeldet Amazon in der Pressemeldung zum Weihnachtsgeschäft 2007. Auf den ersten sieben Plätzen des Geschäfts waren Elektronikartikel im weitesten Sinn – die Zahlen sind nicht übel.
Voraussetzung für einen gut florierenden Handel ist allerdings auch, dass man die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt. So sind alle Verträge, die über das Netz abgeschlossen werden, besonderen, rechtlichen Bestimmungen unterworfen, die allerdings nicht unumstritten sind.
Sowohl für Händler als auch für Verbraucher wäre eine Klärung der Rechtslage wünschenswert, damit die Unternehmer sich vor teuren Abmahnungen schützen können und Kunden sich nicht mehr durch endlose und kryptische AGB kämpfen müssen. Besonders das Widerrufsrecht steht seit langem in der Kritik und provoziert immer wieder teure Abmahnungen.
Sogar die amtliche Muster-Widerrufbelehrung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) hatte sich vor deutschen Instanzgerichten wiederholt als angreifbar herausgestellt. Daher hatte das BMJ sich Ende 2007 zum Entwurf eines neuen Musters entschlossen. Dieser wurde aber aufgrund seines Umfangs und seiner Komplexität bereits ebenso stark bemängelt wie sein Vorgänger. Besonders die fehlende Rechtssicherheit, also die Abwesenheit einer Gesetzesfunktion der amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung, wird von Experten kritisiert.
BMJ-Sprecher Henning Plöger erklärt nun, das Ministerium habe entschieden, einen derartigen Gesetzescharakter in einem zweiten Schritt zu gewährleisten. Allerdings erst nach den geplanten Verbesserungen. "Zunächst werden noch die Stellungnahmen zum Diskussionsentwurf des BMJ ausgewertet. Das neue Muster wird dann in absehbarer Zeit veröffentlicht", so Plöger.
Da der Entwurf des Ministeriums bereits jetzt scharf kritisiert wird, erwarten Experten nicht, dass Ruhe in die Diskussion einkehrt, bevor der Muster-Widerrufsbelehrung Gesetzescharakter zukommt. Man darf gespannt sein, wann Verbraucher und Internethändler endlich mit echter Sicherheit rechnen können.
Also: Es geht nicht nur um geschicktes Marketing und eine gute Auswahl von Produkten, sondern auch um sorgfältig geklärte Rechtsfragen. Hier ist noch viel offen.
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(nda)

